Rechtslage für Abhörgeräte
Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist das Abhören von Gesprächen und Räumen für Privatpersonen per Gesetz verboten. In Unterschied zur Privatperson, die somit keine anderen Personen abhören darf, ist hingegen das Abhören durch staatliche Ermittlungsorgane unter Vorliegen besonderer Umstände statthaft.
Abhören durch staatliche Organe
Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, in den klar definierten Grenzen einer Strafprozessordnung, wenn besonders schwere Straftaten vorliegen und Aufklärung und Ermittlung des Sachverhalts sonst unverhältnismässig erschwert oder aussichtslos wären. Ein solche Abhöraktion darf sich nur gegen den Beschuldigten und in dessen Wohnung richten.
Dürfen Gespräche ohne Zustimmung aufgezeichnet werden?
Nein ! Es ist verboten das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte Aufnahme zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. Demnach ist eine Gesprächsaufzeichnung ohne die Zustimmung der beteiligten Personen strafbar. Auch die Verbreitung entsprechender Aufnahmen, welche durch das heimliche Abhören erlangt wurden, steht unter Strafe, das gilt auch bereits für den den Versuch einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Außerdem besteht die Möglichkeit, Tonträger und Abhörgeräte, welche vom Täter genutzt wurden unter Umständen einzuziehen. In der Regel handelt es sich bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, e