Rechtlicher Hinweis nach § 201 StGB

Wichtiger rechtlicher Hinweis gemäß § 201 StGB (Vertraulichkeit des Wortes)

Der Verkauf erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung,
dass die angebotenen Geräte nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden.

Der Einsatz von Audio-Überwachungsgeräten, Abhörtechnik, GPS-Trackern oder Kameras kann in Deutschland und der EU strafrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Insbesondere ist das Abhören, Aufzeichnen oder Weitergeben nichtöffentlich gesprochener Worte ohne Einwilligung der Betroffenen strafbar.

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für eine missbräuchliche oder unrechtmäßige Nutzung der Produkte.

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